Archäotop Hohe Birga
Statuten des Vereins
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt
Bereits vorhandene Ausstellungsstücke, durch neue Grabungen oder Kauf gewonnene oder Leihgaben bilden den Bestand der Ausstellung. Sie sind, bis auf die Leihgaben, Eigentum der Gemeinde und werden von ihr verwaltet.
Der beabsichtigte Vereinszweck soll durch die in der Folge angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden:
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod - bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit -, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluß.
Organe des Vereines sind:
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
ObmannstellvertreterIn
ObmannstellvertreterIn
- Obmann/Frau |
- ObmannstellvertreterIn |
- SchriftführerIn |
- SchriftführerstellvertreterIn |
- KassierIn |
- Kassierstellvertreterin |
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